Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Dabei ist es gleichgültig, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrages (umgangssprachlich „Das Kleingedruckte“ genannt) bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden.
1. Abschluss des Vertrages
Ein rechtsgültiger Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung eines entsprechenden Schriftstücks der Mobilen Katzenbetreuung zustande, ebenso bei Folgebuchungen durch einen Folgevertrag. Leistungen und Angebote der Mobilen Katzenbetreuung Landshut erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Dies gilt ausdrücklich auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Leistungen der Mobilen Katzenbetreuung Landshut, Öffnungszeiten
Die Mobile Katzenbetreuung Landshut (künftig „MKL“ genannt) betreut Heimtiere gemäß vertraglicher Vereinbarung im Haus des Auftraggebers (künftig „AG“ genannt). Darüber hinaus übernimmt die MKL Serviceaufgaben im Bereich der Objektpflege und Objektbetreuung im begrenzten und definierten Rahmen und ohne den Nachweis fachspezifischer Kenntnisse in diesem Bereich nach bestem Wissen und Können.
Zusatzklausel Pension: Die MKL verpflichtet sich zur artgerechten Versorgung der Tiere gemäß den geltenden Bestimmungen des Tierschutzgesetzes. Die MKL bemüht sich stets, das Tier gemäß seinen individuellen Bedürfnissen zu betreuen. Ein Regressanspruch besteht jedoch nicht. Besuche sind grundsätzlich vorab terminlich zu vereinbaren. Dies gilt insbesondere für Info-Termine und für die Übergabe und Übernahme eines Tieres.
3. Leistungsabschluss und Durchführungsregelungen
Die MKL gestaltet gemeinsam mit dem AG eine genaue Leistungsbeschreibung. Diese wird von beiden Vertragspartnern unterzeichnet und dient als Vertragsgrundlage.
Die MKL oder eine von ihr ausdrücklich autorisierte Person nimmt die in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben gemäß den Zeitvorgaben wahr und zeichnet sie gegen. Die MKL verpflichtet sich, die anvertrauten Räume mit Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des Inventars, Hausrats, Gebäudes, der Pflanzen und Tiere zu achten. Sie achtet auf ungewöhnliche Vorkommnisse und leitet diese Informationen an den AG weiter, sofern eine Kontaktadresse hinterlegt wurde. Die MKL hat für die gesamte Dauer des Auftrags uneingeschränktes Hausrecht, neben dem AG und einem oder mehreren ausdrücklich von ihm legitimierten Personen. In diesem Zusammenhang ist die MKL autorisiert, bei Gefahr für Hab und Gut Hilfsdienste wie Polizei, Feuerwehr, Handwerkernotdienste o. ä. einzuschalten. Die dabei entstehenden Kosten trägt der AG. Unmittelbar nach Beendigung des Auftrags wird die quittierte Leistungsbeschreibung vom AG eingesehen, gegengezeichnet und evtl. am Objekt entstandene Schäden im Abnahmeprotokoll festgehalten.
4.Hinweise für den Auftraggeber
Der AG erklärt ausdrücklich, dass er der Mieter / Eigentümer des Hauses / der Wohnung bzw. der Inhaber des Unternehmens ist, in dem der Auftrag ausgeführt werden soll. Die spätestens bei Auftragsbeginn auszuhändigenden erforderlichen Schlüssel des Objekts sollten mit einem Namensschild versehen sein, sowie Wertsachen, Bargeld, Schmuck und persönliche Unterlagen unzugänglich aufbewahrt werden. Alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Hilfsmittel wie technische Beschreibungen, Werkzeuge, Tiernahrung, Pflanzennahrung etc. sind der MKL an einem ihr zugänglichen Ort zur Verfügung zu stellen. Sofern dies nicht geschieht, ist die MKL schon jetzt beauftragt, das erforderliche Material auf Kosten des AG zu beschaffen. Personen, die während der Abwesenheit des AG zusätzlich Zugang zu den von der MKL zu betreuenden Räumlichkeiten im Besitz/Eigentum des AG haben, sind namentlich und schriftlich in der Leistungsbeschreibung bekannt zu geben. Vereinbarungen werden ausschließlich zwischen der MKL und dem AG getroffen. Alle bilateralen Vereinbarungen (auch schriftliche) zwischen Dritten und dem AG sind nichtig und führen im Zweifel zu Haftungs- und Versicherungsverlust.
5a. Preise, Bezahlung
Bei Existenz einer Buchungsbestätigung gilt der hierin genannte Preis (Rechenirrtümer ausgenommen). Ansonsten erfolgt die Preisberechnung nach der zum Betreuungsbeginn gültigen Preisliste. Die MKL behält sich vor, eine Anzahlung zu verlangen. Die vollen Betreuungskosten sind bei Betreuungsbeginn zu entrichten. Sollten Tiere vor Ablauf des Betreuungszeitraums abgeholt oder betreut werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Minderung der vorher errechneten Betreuungskosten.
5b. Kaution (Pension)
Die Pension ist berechtigt, zur Abdeckung evtl. Schäden, die durch das Tier verursacht werden, eine quittierte Kaution von 100 € zu Beginn eines jeden Aufenthalts zu verlangen.
6a. Krankheiten und Besonderheiten
Der Kunde versichert, dass sein Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sowie frei von inneren und äußerlichen Parasiten, ist. Desweiteres versichert er, dass das Tier kastriert/sterilisiert ist und das rechtmäßige Eigentum des Tierbesitzers ist. Evtl. vorhandene Erkrankungen und Besonderheiten jeglicher Art, insbesondere Verhaltensauffälligkeiten sind der MKL vor Betreuungsbeginn mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn sich zwischen Vertragsabschluss und Betreuungsbeginn Änderungen gegenüber dem Vertragsinhalt ergeben haben. Bei Unterlassung hat der Kunde die sich daraus ergebenden Mehrkosten (erhöhter Betreuungsaufwand) zu zahlen.
6b. Impfschutz (Pension)
Neben einer ordentlichen Grundimmunisierung ist ein aktueller Impfschutz gegen folgende Krankheiten Voraussetzung für die Aufnahme des Tieres:
Katzen mit Freigang, auch Terasse oder Garten: Katzenschnupfen, Katzenseuche, Tollwut
Wohnungskatzen (außer Balkon): Katzenschnupfen, Katzenseuche
Die letzte Impfung muss bei Aufnahme mind. 1 Woche (bei Grundimmunisierung mind. 3 Wochen) zurückliegen. Der gültige Impfpass ist während des Aufenthalts in der Katzenpension zu hinterlegen. Siehe hierzu auch den Punkt 8 (Haftung) dieser AGB.
Die Katzen müssen mit einem aktiven Schutz gegen innere und äußere Parasiten versehen sein.
7. Haftung bei Krankheit, Verletzung, Schäden
Eine Haftung für Schäden aller Art, insbesondere als Folge einer vorher nicht genannten Erkrankung / Verletzung / Auffälligkeit wird ausgeschlossen.
Stellt die MKL bei Betreuungsbeginn einen Verstoß gegen den Punkt 6 fest, so ist sie berechtigt, die Betreuung des Tieres zu verweigern. Dessen ungeachtet ist der Kunde dennoch zur Zahlung der Betreuungskosten verpflichtet.
(Zusatz Pension): Bringt ein Kunde ein Tier mit einer ansteckenden Krankheit oder mit Parasiten behaftet in die Pension, ist er verpflichtet, die daraus entstehenden Folgekosten (Reinigung, Verdienstausfall etc.) sowie auch die für die infizierten Tiere zu übernehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erkrankung oder der Parasitenbefall nicht sofort zu sehen sind und die Aufnahme des Tieres bereits erfolgt ist. Erkrankt oder verletzt sich ein Tier während des Pensionsaufenthalts, so sind die daraus resultierenden Kosten vom Besitzer zu tragen, sofern nicht ein nachweisbarer Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit seitens der Pension nachgewiesen wird. Gleiches gilt für Schäden, die von dem Tier während des Aufenthalts in der Pension verursacht werden und das Maß der üblichen Abnutzung übersteigen.
Sollten sich – trotz absoluter Sorgfalt bei der Reinigung und Desinfizierung unserer Räumlichkeiten – ohne unser Wissen Keime oder Erreger in unseren Räumen befinden, die zur Erkrankung Ihrer Katze führen, sind die Tierarzt- und Tier- klinikkosten vom Katzenbesitzer zu übernehmen.
8. Haftung
Die MKL haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, für verendete Pflanzen oder Tiere, es sei denn, es liegt ein nachweislich grob fahrlässiges Verhalten der MKL vor. Desweiteren wird eine Haftung für nicht quittiert übernommenes Wertvermögen und/oder persönliche Unterlagen ausgeschlossen, sofern diese für andere als den AG zugänglich aufbewahrt wurden. Das Abnahmeprotokoll wird von beiden Vertragspartnern unterzeichnet. Diese Unterschriften schließen die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche aus, sofern diese nicht aus dem Abnahmeprotokoll hervorgehen. Sollte am Ende des Auftrags keine quittierte Schlüsselübergabe erfolgen, so entfällt jegliche Haftung der MKL für die Schlüssel und alle möglicherweise aus deren Verlust entstehenden Folgen.
Erkrankt oder verletzt sich ein Tier während des Betreuungs/-Pensionszeitraumes, so sind die daraus resultierenden Kosten vom Besitzer zu tragen, sofern nicht ein nachweisbarer Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit seitens der MKLnachgewiesen wird. Gleiches gilt für Schäden, die von dem Tier während des Betreuungszeitraumes in der betreuten Wohnung verursacht werden und das Maß der üblichen Abnutzung übersteigen.
9. Versicherungsschutz
Für Katzen tritt in der Regel die private Haftpflichtversicherung für Schäden ein. Es empfiehlt sich, bei der Versicherung vorab zu klären, ob sich auch für durch das Tier verursachte Sachschäden in einer Tierpension aufkommt. Grundsätzlich haftet der Kunde für alle von ihm bzw. von seinem Tier verurschaten Schäden in der Tierpension mit Ausnahme des nachgewiesenen Vorsatzes oder Grobfahrlässigkeit der Tierpensin.
10. Sonderbehandlungen
Sonderbehandlungen bedürfen der Schriftform.
11. Stornierung des Vertrages
Aufgrund der geringen Aufnahmekapazität kann eine Stornierung 100 % Einnahmeausfall bedeuten. Aus diesem Grund kann auf Stornogebühren nicht verzichtet werden. Diese betragen. Diese betragen gerechnet vom Tag des Betreuungsbeginns rückwärts:
- Bis 29. Tag vor Betreuungs/-Pensionsbeginn: kostenlos.
- 15.-28. Tag vor Betreuungs/- Pensionsbeginn: 60 % der Pensionskosten.
- 1.–14. Tag vor Betreuungs/- Pensionsbeginn: 80 % der Pensionskosten.
- Bei Nichtinanspruchnahme der MKL: 100 % der Pensionskosten.
Stornierungen müssen dabei stets von der MKL schriftlich bestätigt worden sein, um als solche anerkannt zu werden. Mündliche Mitteilungen allein gelten nicht. Die MKL behält sich in begründeten Ausnahmefällen eine Kündigung des Vertrages bis zu 1 Monat vor Betreuungsbeginn vor. Ersatz ist in diesem Fall nicht zu leisten. Andernfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12.Datenschutz
Der Kunde erklärt seine Zustimmung zur bzw. verzichtet auf Vergütungen bzw. Ansprüche aus der Verwendung bzw. Veröffentlichung von Foto bzw. Filmaufnahmen seines Tieres seitens der Tierpension. Gleichzeitig verzichtet er auf Vergütungen oder Ansprüche jeglicher Art. Ferner erklärt er seine Zustimmung zur Weitergabe seiner Kontaktdaten an einen medizinischen Fachdienst, sollte das Aufsuchen eines solchen während des Vertragsverhältnisses notwendig sein. Weiteres regelt die Datenschutzerklärung.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Landshut.
Mobile Katzenbetreuung Landshut, Wolfgang Metzinger, Sonnenblumenring 26, 84174 Viecht
(Diese AGB gelten ab dem 24.05.2018).
Impressum
Mobile Katzenbetreuung Landshut
Inhaber: Isabelle Metzinger, Sonnenblumenring 26, 84174 Viecht
Tel.: 01520 - 9753470
E-Mail: isabelle.metzinger@gmail.com
Inhaltlich Verantwortliche der Webside www.mobile-katzenbetreuung-landshut.de:
Isabelle Metzinger
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